Geschichte der Schutzkommission
Die Schutzkommission wurde im Jahr 1951 auf Anregung des Physikers Werner Heisenberg als Kommission der Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft (heute Deutsche Forschungsgemeinschaft) mit der Aufgabe gegründet, „das Bundesministerium des Innern durch namhafte und unabhängige Wissenschaftler in allen Fragen zu beraten, die mit der Abwehr von Schäden durch atomare, biologische und chemische Angriffe zusammen hängen“. Bereits 1961 wurde ihr ihre noch heute bestehende Form gegeben, kraft derer sie ehrenamtlich arbeitet, neue Mitglieder beruft, Unterausschüsse (heute „Fachbereiche“) und Arbeitsgemeinschaften selbständig bildet und ihre Vorsitzenden selber wählt. An ihrer globalen Aufgabenstellung hat sich über die Jahrzehnte hinweg nichts Grundlegendes geändert. Allerdings haben sich die Schwerpunkte ihrer eigenen Forschungs- und anhaltenden Beratungstätigkeit – dem Wandel der geopolitischen Bedrohungslage entsprechend – über die mehr als 50 Jahre der Tätigkeit der Schutzkommission immer wieder verschoben.
In den ersten Jahrzehnten standen kriegerische Bedrohungsbilder im Vordergrund, die sich aus der globalen sicherheitspolitischen Lage und der Konfrontation von Ost und West ergaben und auch massive Einsätze von Kernwaffen als denkbar erscheinen ließen. Angesichts dieser Lage hat die Schutzkommission in ihrer Denkschrift aus dem Jahre 1961 mit Sorge festgestellt, dass insbesondere beim Einsatz von Atomwaffen auch ein Teilschutz der Bevölkerung nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu erreichen wäre. In Konsequenz hat sie politische Entscheidungen eingefordert, insbesondere im Hinblick auf bautechnische Schutzmaßnahmen, auf Maßnahmen zur Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung, zum Aufbau eines robusten Warnsystems, zur Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung, zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung, zur Bevorratung von Medikamenten und zur Bereitstellung von Krankenhauskapazitäten.
In den Jahrzehnten danach hat sich die öffentliche Wahrnehmung dieser Bedrohungssituation trotz der ungebremsten massiven Aufrüstung in beiden Machtblöcke merklich verschoben – mit deutlichen Auswirkungen auf die Bereitschaft der Gesellschaft, für den Schutz ihrer Bevölkerung dauer-haft entsprechende Vorhaltungen zu finanzieren. Dies hatte gravierende, existenzbedrohende Auswirkungen auf die Arbeit der Schutzkommission. Zwar wurde in den 1970er und zu Beginn der 1980er Jahre mit dem zunehmenden Ausbau der Kernenergie und der chemischen Industrie und – verursacht durch einzelne industriellen Unfälle wie z.B. in Seveso – die öffentliche Aufmerksamkeit auf mögliche Risiken der Großindustrie gelenkt, ohne dass jedoch diese als wirklich bedrohliche Risiken für die Bevölkerung in Deutschland eingestuft wurden. Dies änderte sich freilich schlagartig mit dem Reaktorunfall in Tschernobyl und seinen großräumigen Auswirkungen in ganz Europa. Die Folgen des Reaktorunfalls führten sehr schnell zu einer Neubewertung der Risikoeinschätzung von Großtechnologien und in weiten Teilen der Bevölkerung zu einer Erschütterung der bis zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Vertrauensbasis. Für die Arbeit der Schutzkommission war diese Zeit verbunden mit vielfältigen Beratungen im Zusammenhang mit der Neuorganisation von technischen Einrichtungen und Organisationsformen zur Bewältigung von großräumigen Schadenslagen.
Der Zusammenbruch des Ostblocks und die damit verbundenen grundle-genden Veränderungen der sicherheitspolitischen Lage führte schließlich ab 1989 zu weitreichenden staatlichen Entscheidungen, insbesondere im Hinblick auf den Abbau von Maßnahmen und Vorhaltungen zur militärischen Verteidigung und – besonders tief einschneidend – des Zivilschutzes. Im Rahmen dieser Neuordnung des Zivilschutzes (in den Folgejahren auch immer häufiger Bevölkerungsschutz genannt) hat die Schutzkommission den Bundesminister des Innern durch beratende und warnende Voten vielfältige Art unterstützt. So hat sie im Jahr 1996 mit ihrem ersten „Gefahrenbericht“ eine umfassende Gefahrenanalyse erstellt, die u.a. Grundlage für die Forschungsplanung des Bundes im Bereich des Bevölkerungsschutzes wurde.
Das von der Schutzkommission stets vertretene Grundprinzip, dem zu Folge Schutz- und Vorsorgemaßnahmen in Ausnahmensituationen auf Ressourcen und Strukturen aufbauen müssen, die auch in „normalen“ Zeiten genutzt und durch ständigen Einsatz erprobt werden, hat sich über die Jahrzehnte hinweg bewahrheitet. Es ist inzwischen mehr und mehr anerkannt.
Auch die Erkenntnisse vom 11. September 2001 haben daran grundsätzlich nichts geändert. Inzwischen hat sich die Welt aber insofern verändert, als nach weiteren Ereignissen dieser Art in Madrid und London der Terrorismus mit all seinen Ausprägungen jetzt Gefahren auch in Europa denkbar werden, die noch vor wenigen Jahren undenkbar gewesen wären. Ereignisse dieser Art machen deutlich, dass es dringend erforderlich ist, nicht nur Gesundheit und materiellen Lebensbedingungen der Menschen zu bewahren bzw. wieder herzustellen sondern dass es entscheidend auch darauf ankommt, die ideellen Werte des Einzelnen und der Gesellschaft zu bewahren. Dies ist ein Feld, dem sich die Schutzkommission zukünftig verstärkt wird widmen müssen.
Die Schutzkommission arbeitet die gewonnenen Erkenntnisse solcher Ereignisse unter fachlichen Gesichtspunkten multidisziplinär auf und bewertet sie aus dem Blickwinkel der Wissenschaft. Im Jahr 2001 erarbeitete sie ihren „Zweiten Gefahrenbericht“ mit sechs Schwerpunkten. Ihre Empfehlungen bezüglich erforderlicher Maßnahmen richteten und richten sich nicht nur an den Bundesminister des Innern, sondern auch an die Innenminister der Länder. Sie gelten für alle in unserem Land, für seine Bürger wie für die, die sich sonst darin aufhalten.
Die Schutzkommission gibt auch Empfehlungen zur Planung und Durch-führung neuer Forschung ab und unterstützt damit das 2004 neu errichtete Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in seiner Aufgabenerfüllung. Außerdem nimmt sie in zunehmendem Maße auch zu aktuellen Einzelthemen Stellung, wie z.B. zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in einem veränderten Gesundheitssystem und angesichts neuartiger Seuchenbedrohungen.
Die Schutzkommission hat sich in ihren langen Bestehen von mehr als fünf Jahrzehnten häufig und in vielfältiger Weise gewandelt und damit veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung getragen. Ihre Arbeit war jedoch stets von den Prinzipien des ehrenamtlichen staatbürgerlichen Engagements und der wissenschaftlichen Fundierung geprägt. Diese Tugenden werden auch in Zukunft ihre Handlungsmaxime sein, damit die Bundesrepublik Deutschland die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu beantworten vermag.
Vorsitzende der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern seit Gründung der Kommission

