Leitbild der Schutzkommission
Das Leitbild der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern ist der Orientierungsrahmen zur Erfüllung unserer Aufgaben. Es trägt dazu bei, die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit den einschlägigen Wissenschaftsdisziplinen, dem BMI, dem BBK und allen anderen Behörden und Institutionen, die für den Bevölkerungsschutz Verantwortung tragen, sowie mit der Öffentlichkeit und den Medien transparent und nachvollziehbar zu machen.
Rechtsgrundlage für die Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzkommission) beim Bundesministerium des Innern ist das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz.
Unser Anliegen
ist die wissenschaftliche Untermauerung eines wirksamen Bevölkerungsschutzes im Kontext von Unfällen und Katastrophen aller Art, einschließlich der Folgen oder Begleiterscheinungen von Konflikten, Kriegen und terroristischen Angriffen, die fachliche Beratung der Träger des Systems des Bevölkerungsschutzes, allen voran des Bundesgesetzgebers, sowie die vorausschauende Warnung vor zukünftigen und anhaltenden Gefährdungen.
Wir sind
ein interdisziplinär zusammengesetztes wissenschaftliches Gremium, das sich mit allen Belangen der Gefahrenabwehr forschend und entwickelnd befasst. Wir arbeiten unabhängig und sind an keine fachlichen Weisungen gebunden. Unsere Mitglieder sind Vertreter der Fachgebiete der Medizin, der Natur-, Technik- und Ingenieurwissenschaften und der Sozial-und Rechtswissenschaften. Die Mitgliedschaft ist ein persönliches Ehrenamt. Wir haben ein Vorschlagsrecht für die Berufung unserer Mitglieder und wir nehmen dieses vor dem Hintergrund fachlicher Notwendigkeiten wahr.
Unser Auftrag
betrifft Empfehlungen, Konzeptionen und Umsetzungen von Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung in nationalen und internationalen Bedrohungslagen. Adressaten der Beratung sind der Deutsche Bundestag, die Bundesregierung und die Bundesländer. Ein wichtiger Gegenstand der Beratung sind wissenschaftliche und technische Fragen des Bevölkerungsschutzes, Entscheidungshilfen für die vorsorgende Gefahrenabwehr, die Bearbeitung und Bewältigung von Notfallereignissen sowie die Identifikation von Vollzugsdefiziten.
Ziel der Beratung ist es, das Leben und die Gesundheit der Menschen in Deutschland zu schützen, Selbstschutz, Solidarität, Widerstandskraft und Resilienz von Einzelnen und von Gemeinschaften zu stärken und die Gesundheit der deutschen Aufenthaltsbevölkerung insgesamt - so weit dies möglich ist - zu erhalten oder wiederherzustellen. Ein weiterer Beratungsgegenstand betrifft den Forschungsbedarf in diesem Aufgabenfeld.
Die zentralen Instrumente der Beratung stellen turnusgemäß erarbeitete Gefahrenberichte und ein jährlicher Bericht zu Einzelaspekten aktueller Gefahrenentwicklungen („Gefahrenbrief“) dar.
Beratungsanfragen zu Einzelthemen werden einerseits vom Bundesministerium des Innern gestellt. Wir selbst formulieren aber ebenfalls Beratungs- und Forschungsbedarf und bieten Beratung an.
Die enge Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Institutionen des Bevölkerungsschutzes und der einschlägigen internationalen Forschung ist ein wichtiger Bestandteil fundierter Beratung.
Wir haben den Anspruch,
auf der Basis des bestmöglichen, verfügbaren Wissens kompetent zu beraten und dieses Wissen weiter zu entwickeln. Unser Handeln ist getragen von der wissenschaftlichen Expertise unserer Mitglieder und folgt den Normen wissenschaftlich korrekter Arbeitsweise.
Wir arbeiten interdisziplinär an der Erarbeitung und Vermittlung von Wissensinhalten über tatsächliche und drohende Gefahrenlagen für die Bevölkerung mit dem Ziel einer demokratischen und gerechten Ausgestaltung des Bevölkerungsschutzes.
Unsere Arbeitsweise ist geprägt durch
- ehrenamtliches und zielorientiertes Handeln im Rahmen demokratischer Rechtsnormen und Werte,
- einen offenen, aufgeschlossenen und vertrauensvollen Umgang miteinander,
- eine Lösungsorientierung bei auftretenden Konflikten,
- eine permanente Ergänzung unseres interdisziplinären Austausches und der
- Übernahme von Verantwortung innerhalb der Schutzkommission, gegenüber unserem Land und den Menschen, die darin leben.
Offenheit, Transparenz, Fairness und ein strukturierter Informationsfluss auf allen Ebenen sind wichtige Grundlagen für unsere Zusammenarbeit.
Die formelle Gestaltung der öffentlichen Kommunikation fachlicher Inhalte und Positionen in der Funktion als Mitglieder der Schutzkommission wird grundsätzlich im Konsens zwischen den Mitgliedern, dem BMI, dem BBK und den Bundesländern geregelt. Sie wird – abgestimmt zwischen den Beteiligten – bei Bedarf angepasst.

