Die Schutzkommission
Die Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern berät die Bundesregierung, sowie auch die Innenministerkonferenz der Länder, in wissenschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Fragen des Schutzes der Zivilbevölkerung. Sie ist auf Vorkehr und Linderung konzentriert. Das heißt, sie richtet ihre Aufmerksamkeit sowohl auf lang- bis kurzfristige, nationale bis globale Gefahren und Risiken als auch auf die Folgen eingetretener Katastrophen.
Sie arbeitet ehrenamtlich und besteht zur Zeit aus 33 Mitgliedern sowie 2 Ehrenmitgliedern. Diese vertreten zahlreiche einschlägige Wissenschaftsfelder und sind in drei Fachbereiche – Medizin, Natur- und Ingenieurswissenschaften, Sozialwissenschaften – untergliedert.
Die Schutzkommission bearbeitet interdisziplinär Fragestellungen, die durch das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe an sie herangetragen werden oder deren Bearbeitung sie selbst vorschlägt.
Die Schutzkommission wirkt intensiv in allen Phasen am Forschungsmanagement der Zivilschutzforschung mit. Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe entwickelt sie den Forschungsrahmenplan, schreibt ihn fort und berücksichtigt dabei den internationalen Forschungsstand.
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Schutzkommission und sein/e Stellvertreter/in werden laut Geschäftsordnung vom Inneren Ausschuss der Schutzkommission gewählt. Dieser besteht aus den Vorsitzenden und (ggf. in Personalunion) je zwei Sprecherinnen oder Sprechern seiner Fachbereiche sowie weiteren gewählten Mitgliedern. Es finden in regelmäßigen Abständen über das Jahr verteilt drei Sitzungen statt. Diese unterteilen sich in Sitzungen der Fachbereiche, eine Fachtagung im Rahmen der Jahrestagung und Sitzungen des Inneren Ausschusses.

