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Zusammenfassung 3. Gefahrenbericht

Allgemeines

 

Der hier vorgelegte „Dritte Gefahrenbericht“ legt die Einschätzung der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern zum breiten Spektrum drohender Gefahren und resultierender Erfordernisse im Jahr 2006 vor. Es werden Überlegungen angestellt über die möglichen zeitlichen Entwicklungen der Gefahren. Die Gefahren werden als ABCDEF-Gefahren gereiht und untersucht. Sie werden sodann im Hinblick auf die Identifizierung existierender Lücken in der Notfallvorsorge und der Gefahrenabwehr in systematischer Abfolge bewertet. Auf die Fundierung seiner Prioritäten und Prognosen wird eingegangen. Dass sich die Arbeitsbedingungen in der Schutzkommission in einigen Hinsichten schleichend verschlechtert haben, wird angesprochen. Die zukünftige Arbeit spricht ein Ausblick an.

 

Wie seine beiden Vorgängerberichte hat die Schutzkommission auch diesen aus eigenen Stücken konzipiert und erarbeitet. Sie darf dies betonen, denn sie kooptiert seit ihrer Erstberufung vor über 50 Jahren ihre Mitglieder und Gäste aus dem Kreise der einschlägigen Wissenschaften selbst, wie sie auch ihre Vorsitzenden selber wählt. Dass die Kommission im Bundesministerium des Innern, im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und in der Konferenz der Innenminister des Bundes und der Länder Anregung und Unterstützung suchte, ist selbstverständlich; dass sie Beides fand, sei dankbar hervorgehoben.

 

Reichweite

 

Zur Reichweitedes Gefahrenberichtes ist fest zu halten: Er ist kein Kompendium aller gegenwärtigen Gefahren für Deutschland, er ist auch kein Kompendium aller Gefahrenurheber.

 

So wird man hier z. B. keine Analyse terroristischer Bewegungen finden, wofür etwa das Bundeskriminalamt weit günstigere Voraussetzungen hat. Es wird nur ausdrücklich davor gewarnt, den Kampf mit dem Terrorismus als einen „Krieg“ miss zu verstehen: Es ist ein ganz anderer politischer Konflikt – staatspolitisch, wo man im Rekrutierungsfeld von Terroristinnen und Terroristen andersartige Lebenschancen eröffnet, wirtschafts- und finanzpolitisch, wo man terroristische Organisationen in den Bankrott treibt, sicherheitspolitisch, wo man den Terror polizeilich bekämpft, rechtspolitisch, wo man ihn ahndet.

 

Der Dritte Gefahrenbericht beruht auf der Zusammenarbeit der Naturwissenschaften, der Medizin und der Sozialwissenschaften aus der Sicht der Kommissionsmitglieder heute, 2006. Er konzentriert sich auf jetzt drohende – schlagende und schleichende – Gefahren und pointiert hier. Zu etlichen Gefahren verweist der Bericht auf die voran gegangenen Gefahrenberichte. „Pointieren“ heißt im Sinne Max Webers Typisieren und heißt nicht Trompeten – allerdings meinen wir, was wir sagen.

 


Gefahren

 

Bei den Gefahren handelt es sich um:

 

A: Atomare Gefahren,

B: Biologische Gefahren,

C: Chemische Gefahren,

D: Datennetzbezogene Gefahren,

E: Gefahren durch den Elektromagnetischen Impuls,

F: Gefahren durch die Freisetzung von mechanischer und thermischer Energie.

 

Sie werden wie folgt charakterisiert:Zu den atomaren Gefahren zählen Kriegsgefahren, terroristische oder erpresserische Androhungen sowie einschlägige friedensmäßige Bedrohungen, die sich aus der Vernachlässigung von Gefahrenpotenzialen in der industriellen Nutzung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe und allgemein in der Kontrolle und Sicherung deren terrestrischen Endverbleibs ergeben können.

 

Bei den biologischen Gefahren (z.B. durch Prionen, Viren, Rickettsien, Bakterien, Pilze) werden im Krieg Waffen, sowie im Frieden die unbeabsichtigte und unerkannte Verbreitung hochgefährlicher und hochansteckbarer Krankheiten durch sinkende Impfdisziplin oder erhöhte Mobilität, sowie terroristische Einsätze einschlägiger Agenzien erörtert.

 

Bei den chemischen Gefahren sind im Krieg chemische Waffen (Organophosphate, Carbamate), der terroristische/erpresserische Einsatz entsprechender und weiterer chemischer Substanzen sowie Gefahrenpotenziale auf Grund derfriedlichen Zwischen- und Endproduktion, Nutzung und Entsorgung chemischer Stoffe zu berücksichtigen

 

Bei den datennetzbezogenen Gefahren handelt es sich zum einen um unmittelbare Gefahren, die sich aus kriegerischen und terroristischen/erpresserischen und – zumal im Frieden – mutwilligen Attacken auf Datenzentren und -leitungen ergeben. Der Datenfluss kann unterbrochen oder die Daten verfälscht werden (Würmer, Viren, Hacker). An den Ausfall kritischer Infrastrukturen und damit der Versorgung der Gesellschaft mit Energie, Wasser, Nahrung sowie an die Stilllegung von Satelliten oder Providern durch deren nationale Betreiber aus politischen Gründen ist zu denken.

 

Gefahren durch den (nuklearen) Elektromagnetischen Impuls können sich durch den Einsatz dieser Technik im Krieg in Form von Waffen sowie als elektromagnetischer Terrorismus“ ergeben. Der EMP stört oder zerstört alle elektronisch gestützten Maschinen, vom Flugzeug bis zum Herzschrittmacher, er gefährdet namentlich die zentralen Systeme von Rundfunk, Rettungswesen, Krankenhäusern, Energieversorgung und Bahntransport – mit entsprechender Gefahr für das Warnwesen, für Verwundete und Kranke und für Evakuierungen.

 

Zu den Gefahren durch die – friedliche, terroristische/erpresserische/mutwillige und kriegerische – Freisetzung von mechanischer und thermischer Energie gehören Zug- und Schiffsunglücke, Flug- und Tunnelunfälle, Fernleitungsbrüche, Gebäudeeinstürze, Explosionen, Deponieunfälle, abstürzender Weltraumschrott, je mit anschließend drohenden Bränden; ferner Überflutungen, Starkregen, Eisgang, Deichbrüche, Schneefälle, Orkane, Lawinen und Muren, Waldbrände, aber auch der darauf abzielende Einsatz von Bomben und Sprengsätzen; endlich Erdbeben und Vulkanismus.

 

Lücken

 

Die fünf wichtigsten Lücken sind systematisch angeordnet:

 

1. Mobilisierung der Selbsthilfepotenziale in der Bevölkerung.

2. Schutz kritischer Infrastrukturen,

3. Warnung und fortdauernde Unterrichtung der Bevölkerung und der Organisationen des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe,

4. Versorgung und Nachsorge im medizinischen, pharmazeutischen und psychosozialen Bereich,

5. Allgemeine institutionelle Organisation der Notfallversorgung,

6. Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser.

 

Zur Schließung der Lücken und zur allgemeinen Verbesserung der Situation im Jahr 2006 gibt die Schutzkommission ihre Vorstellungen und Empfehlungen zum Handlungsbedarf ab. Dabei muss bedacht werden, dass die Vernetzung und Verknüpfung in unserer globalen Wirtschaftswelt implizit eine nicht zu unterschätzende Bedrohung darstellt. Vergleichsweise kleine Eingriffe können große Auswirkungen haben. Eindrückliche Beispiele sind die Konsequenzen der Netzausfälle in den USA, Schweden, Italien, Luxemburg und zuletzt im Münsterland im Dezember 2005, die auf technisches Versagen zurückzuführen waren. Der dadurch verursachte volkswirtschaftliche Schaden und die Auswirkungen auf andere Infrastrukturen wie Verkehr, Bankenwesen und Industrieproduktion waren weitaus größer als der eigentliche technische Schaden (Beispiel Italien: Ausfall einer Überlandleitung in der Schweiz wegen eines zu hohen Baumes). Die Komplexität unserer Gesellschaft lässt sich nicht reduzieren, aber die inhärente Sicherheit vernetzter, kritischer Systeme kann erhöht werden, indem kritische Elemente identifiziert und geschützt werden und ein notwendiges Maß an Redundanz aufgebaut wird.

 

(1) Im Bereich Mobilisierung der Selbsthilfepotenziale in der Bevölkerung ist nach wie vor eine Motivationslücke sowie eine Selbstschutzlücke auszumachen: Staatliche Maßnahmen werden nur dann zu einer Verbesserung der aktuellen Situation führen, wenn sie gesellschaftlich akzeptiert werden. Das sinkende bürgerschaftliche Engagement ist ein Strukturproblem. Eine Lösung des Problems erfordert den dauerhaften Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen in allen einschlägigen Fragen, der die Privathaushalte zu Selbstschutzinvestitionen zu bewegen vermag. Dies setzt eine aktive Information der Gesellschaft über Risiken und Vorsorgemöglichkeiten und eine dafür gewonnene öffentliche Meinung voraus.

 

(2) Der Bereich kritische Infrastrukturen umfasst die Energieversorgung, chemische Anlagen, elektronische Kommunikationssysteme, die Wasserversorgung, öffentliche Gebäude, Transport- und Ressourcensysteme und das Finanzsystem. Diese sind für die Versorgung der Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Ein Ausfall dieser Strukturen oder einzelner Teile davon könnte für den Einzelnen und die Gesellschaft als Ganze zu weit reichenden Folgeerscheinungen führen wie Rohstoffverknappung, Engpässe in der Energieversorgung, Flüchtlingsprobleme oder Wirtschaftseinbußen. In schweren Notlagen ist auch eine sich verbreitende rechtliche Bedenkenlosigkeit vorauszusehen – um nur Korruption und Eigentumsdelikte zu erwähnen, für deren gefährliche infrastrukturelle Folgen ebenfalls Vorsorge zu treffen sein würde. Dies muss durch geeignete präventive Maßnahmen verhindert werden. Längerfristig fatal kann in all diesen Zusammenhängen der Verlust von Kulturgütern (z.B. Kunstwerken, Bibliotheken, symbolkräftigen Bauwerken) sein.

 

(3) Im Bereich Warnung und fortdauernde Unterrichtung der Bevölkerung und der Organisationen des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe stellen nach wie vor das Fehlen eines allgemein akzeptierten Konzepts mit robusten Ersatzkapazitäten sowie der dazu gehörenden technischen Warnmittel und Kommunikationsmitteln das Kernproblem dar. Warnung heißt Wecken und Informieren. Warnung über Rundfunk und Fernsehen sind Module eines solchen Gesamtkonzepts; sie können aber die Aufgabe der Warnung nur partiell abdecken. In diesen Bereich hinein gehört auch die nach wie vor nur unbefriedigend gelöste Frage des Weckeffekts und der sicheren und robusten Kommunikation der Einheiten der Gefahrenabwehr, die die Effizienz der Gefahrenabwehr begrenzt. Hier besteht Handlungsbedarf; die fachlich-technischen Fragestellungen sind weitgehend gelöst, jedoch noch nicht die volkswirtschaftlichen.

 

(4) Im medizinischen, pharmazeutischen und psychosozialen Bereich der Versorgung und Nachsorge stehen nach wie vor (i) die Etablierung eines allgemein akzeptierten Konzeptes, das den Einsatz aller verfügbaren Kräfte zum Schutz und zur Rettung von Menschenleben und zur Wahrung und Wiederherstellung der umfassenden Gesundheit bei/nach Großschadensereignissen festschreibt, (ii) die Entwicklung und Umsetzung einer langfristig angelegten Strategie zur Aus- und Fortbildung insbesondere der Ärzte, aber auch der Qualitätssicherung psychosozialer Leistungserbringer, (iii) die Einrichtung und Vorhaltung von Spezialeinheiten der Gefahrenerfassung und –bewertung und (iv) eine Vorratshaltung z.B. von speziellen Medikamenten aus.

 

(5) Im Bereich der institutionellen Organisation der Notfallversorgung wurde mit der Einrichtung des Gemeinsamen Melde- und Lagezentrums ein wichtiger Schritt vollzogen. Die Notwendigkeit für weitere Schritte zur nachhaltigen Verbesserung der Organisation der Gefahrenabwehr im föderalen System Deutschlands, insbesondere die dauerhafte Verstärkung der Koordinationsaufgabe des Bundes und damit des Bundesinnenministeriums, bleibt weiterhin bestehen.

 

(6) Das Gleiche gilt im Bereich der Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser. Hier ist die Diskrepanz zwischen dem schlagenden Charakter nicht unmöglicher Zusammenbrüche und den disparaten Planungen und Vorstellungen unterschiedlicher Bundes- und Landesressorts sehr stark, zumal im Bereich Landwirtschaft, wo nicht selten der Selbstschutz durch Vorratsbildung außer Acht bleibt und eintretenden Falls ein Schwarzer Markt in Kauf genommen zu werden scheint.

 

Eine völlige Katastrophenunterbindung ist utopisch. Unabweislich bleibt jedoch die Aufgabe der Katastrophenlinderung. Wenn energisch vorbereitet, legitimiert sie die Schutzpolitik: Die Bevölkerung wird bei flächendeckenden Verheerungen seiner politischen Führung durchaus das „ultra posse nemo obligatur“ zugute halten, jedoch nicht zurechenbare Versäumnisse.

 

Weitere Empfehlungen sowie Hinweise auf Forschungsbedarf, der zum Schließen der identifizierten Lücken besteht, sind dem Bericht zu entnehmen.

 

Fundierung von Prioritäten und Prognosen

 

Der hier vorgelegte Dritte Gefahrenbericht geht davon aus, dass sich die Gefahrenlage dynamisch verändern kann und dass rascher Prioritätenwandel nicht auszuschließen ist. Dies berücksichtigend hat die Schutzkommission bei ihren Mitgliedern eine Delphi-Umfrage durchgeführt, bei der drei Zeithorizonte für den prioritär befürchteten Gefahreneintritt berücksichtigt werden sollten, nämlich die Gegenwart, sowie der mittelfristige und der längerfristige Problemhorizont bis 2016. Einzelheiten werden im Teil 2 des Berichts – „Gefahren“ – beschrieben.

 

Zur gegenwärtigen Gefahrenlage: Von der reinen Häufigkeit der Einschätzungen her stehen (1) C- und B-Gefahren definitiv im Vordergrund, fast gleichauf. Dabei wird bei chemischen Gefahren die Unfallgefahr im Frieden sowie die leichte Herstellbarkeit von toxischen Substanzen zu verbrecherischen Zwecken auffällig betont. Weiterhin ist (2) die Bevölkerung auf sehr Vieles unvorbereitet. Dies beeinträchtigt ihre eigene Vorsorge und ihr Verständnis für öffentliche Maßnahmen. Somit beeinflussen die politische, wirtschaftliche und soziale Dimension die Schutzlage jeweils bedeutend. Ferner werden (3) mehr F-Gefahren (terroristische Sprengungen, Verkehrsunfälle, Zerstörung der Infrastruktur), (4) durchaus noch A-Gefahren und (5) eine ansteigende Organisierte Kriminalität (zumal im Bereich des Waffenhandels und der Gefahrstoff-Proliferation) erwartet.

 

Zur Gefahrenlage bis 2016: Hier sind die Mitglieder der Schutzkommission zurückhaltender. Es liegen jetzt deutlicher als zuvor (1) die C- Gefahren (chronische Vergiftungen) und die B-Gefahren (Epi- und Pandemien, Zoonosen, neuartige Erregerresistenzen) an der Spitze. An die zweite Stelle – und hier gilt das Meiste ausdrücklich auch bei erhaltenem Friedenszustand – rücken (2) Gesundheitsprobleme allgemein (Resistenzen z.B. gegen Antibiotika, Engpässe in der Vorsorge, Personalmangel im Gesundheitswesen). Ferner schließen sich (3) die Gefahren der organisierten Kriminalität an (zumal Waffen, Drogen-, Menschenhandel – vgl. die Gesundheitsprobleme), (4) F-Gefahren (auch angesichts des Klimawandels), (5) A-Gefahren (auch angesichts kommender Energieknappheit); (6) Natur- bzw. Umweltkatastrophen allgemein, sowie als zunehmend drohend: ein resultierender Wassermangel.

 

Ausblick

 

Als wissenschaftliche Kommission sieht sich die Schutzkommission erneut genötigt, in ihrem Ausblick dieses Dritten Gefahrenberichts auf bedenkliche Lücken im Bereich katastrophenbezogener Grundlagen- und Spezialforschung hinzuweisen.

 

Zusatzinformationen

Kontakt

Geschäftsführer
Dr. Wolfgang Weiss
c/o Bundesamt für Strahlenschutz

Ingolstädter Landstraße 1

85762 Neuherberg

Telefon:0049-(0)3018-333 2100

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